Nutze ich besser Listen oder Zielgruppen?

Zum Start im E-Mail-Marketing steht eine wichtige Entscheidung an: die Strukturierung Ihrer Abonnentendaten. Möchten Sie immer dieselben Abonnenten anschreiben? Dann ist eine Liste erst einmal ausreichend. Haben Sie aber schon mehr vor, z.B. verschiedene Mailings an Kunden, an Mitarbeiter und an den Presseverteiler zu senden? In dem Fall sind Überlegungen im Hinblick auf zukünftige Mailings hilfreich.

 

Was sind Listen und was sind Zielgruppen?
Listen sind vergleichbar mit Ordnern auf Ihrem eigenen PC, z.B. Kunden, Mitarbeiter, Presse. Zielgruppen dagegen sind Filter, die Sie über einzelne Listen und auch über alle Listen anwenden können, z.B. Frauen, Männer, neue Mitarbeiter, Messebesucher uvm. Sollten Sie die Zielgruppe (den Filter) einmal löschen, so ändert sich nichts an der Listenzugehörigkeit oder an den Abonnentendaten.

 

Wann nutze ich Listen?
Alle Adressen, die getrennt behandelt werden und auch nicht das gleiche Mailing erhalten sollen, speichern Sie am besten in mehreren Listen. Beispiel dafür sind verschiedene Sprachen oder thematisch unterschiedliche Newsletter (z.B. Kunden-NL, Pressemitteilungen, Mitarbeiter-Infos).

 

Wann nutze ich Zielgruppen?
Sollen nur bestimmte Abonnenten einer Liste (Unterselektion) angeschrieben werden, sind Zielgruppen als Filter eine gute Wahl. Beispiele dafür sind Frauen, Männer, Hamburger, Neukunden, Messebesucher, Sportbegeisterte uvm. Möchten Sie eine Zielgruppe anschreiben, so wählen Sie im Mailing unter dem Reiter Versand immer die Liste und zusätzlich die Zielgruppe aus.

 

Folgende Punkte sind zu bedenken vor der Entscheidung:
– Sie können Nutzerrechte Ihres Accounts auf Listen beschränken, nicht auf Zielgruppen.
– Abonnentendaten können nur in Listen importiert werden, nicht in Zielgruppen.
– Abonnenten, die sich vom Newsletter abmelden, werden aus der gesammten Liste abgemeldet.
– Abmeldungen bzw. Austragungen für Zielgruppen sind nur über den Profilmanager möglich. Dabei wird das jeweilige Zielgruppenmerkmal gelöscht oder verändert.
– Die Rechtssprechung sagt: Man muss sich mit einem Klick vom E-Mail-Versand abmelden können.
– Sollten doch einmal mehrere Listen angeschrieben werden (z.B. für ein Weihnachtsmailing an alle Kunden, Partner usw.), dann sollten Sie vorher einen Dublettenabgleich über alle Listen durchführen.

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