Kategorie: Rechtliches

  • Wo bekomme ich einen guten Überblick über die rechtlichen Grundlagen?

    Gern empfehlen wir Ihnen das PDF „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ der CSA (Die Certified Senders Alliance).

  • Wem darf ich E-Mail/Newsletter zusenden?

    Ihren Newsletter dürfen Sie gemäß § 4 BDSG und § 7 UWG ausschließlich an Empfänger versenden, die Ihnen im Voraus ihre Einwilligung erteilt haben. Das bedeutet, dass Sie Adressen, die Sie in öffentlichen Verzeichnissen, auf Webseiten o.ä. gefunden haben, nicht anschreiben dürfen. Auch nicht, um einen ersten Kontakt herzustellen oder anzufragen, ob Interesse an Ihrem Newsletter besteht.

     

    Sie dürfen unter bestimmten Bedingungen Ihren Kunden Werbung für ähnliche Waren und Dienstleistungen zukommen lassen. Bitte informieren Sie sich zu diesem Thema genauer im §7 Abs. 3 UWG.

     

    Wir raten unbedingt davon ab, Adressen zu kaufen.

     

    Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen lediglich Empfehlungen geben, die weder Anspruch auf Vollständigkeit erheben noch eine Rechtsberatung darstellen oder diese ersetzen. Alle Angaben verstehen sich daher ohne Gewähr. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.
    Weiterführende Informationen finden Sie beispielsweise in der kostenlos downloadbaren
    Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing des eco Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e. V.

  • Muss ich ein Impressum in meiner E-Mail angeben?

    Ja, ein Impressum muss im E-Mailing leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden. (vgl. § 5 Telemediengesetz)

     

    Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen lediglich Empfehlungen geben, die weder Anspruch auf Vollständigkeit erheben noch eine Rechtsberatung darstellen oder diese ersetzen. Alle Angaben verstehen sich daher ohne Gewähr. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.
    Weiterführende Informationen finden Sie beispielsweise in der kostenlos downloadbaren
    Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing des eco Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e. V.

  • Muss ein Abmeldelink im Mailing enthalten sein?

    Damit sich ein Abonnent jederzeit aus Ihrem Verteiler abmelden kann, muss in jeder Ihrer E-Mails (inkl. der Anmeldebestätigungsmail) ein funktionierender Abmeldelink enthalten sein. Auch Abmeldungen per E-Mail, Telefon oder andere Kanäle sollten unverzüglich umgesetzt werden.

     

    Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen lediglich Empfehlungen geben, die weder Anspruch auf Vollständigkeit erheben noch eine Rechtsberatung darstellen oder diese ersetzen. Alle Angaben verstehen sich daher ohne Gewähr. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.
    Weiterführende Informationen finden Sie beispielsweise in der kostenlos downloadbaren
    Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing des eco Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e. V.

  • Welche rechtlichen Aspekte muss ich beim Anmeldeformular beachten?
    1. Versenden Sie keine Newsletter ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers.
    2. Erklären Sie dem neuen Abonnenten bereits bei der Anmeldung, dass seine Daten nur zum Zwecke des E-Mail-Versands verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
    3. Erheben Sie so wenig Daten wie möglich. Pflichtfeld bei der Anmeldung ist ausschließlich die E-Mail-Adresse.
    4. Weisen Sie bereits vor der Anmeldung auf das Widerrufsrecht gegen den Newsletterbezug hin. Tun Sie das auch in jeder weiteren E-Mail.
    5. Nutzen Sie das Double-Opt-in-Verfahren.
    6. Koppeln Sie Gewinnspiele nicht an die Anmeldung für den Newsletterempfang.

    Ergänzend finden Sie in unserem Blog den ausführlichen Artikel „6 Tipps für die rechtssichere Gestaltung des Anmeldeprozesses“.   Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen lediglich Empfehlungen geben, die weder Anspruch auf Vollständigkeit erheben noch eine Rechtsberatung darstellen oder diese ersetzen. Alle Angaben verstehen sich daher ohne Gewähr. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt. Weiterführende Informationen finden Sie beispielsweise in der kostenlos downloadbaren Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing des eco Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e. V.

  • Was ist das Double-Opt-in-Verfahren?

    Für die rechtssichere Zustellung Ihrer Mailings muss die ausdrückliche Einwilligung der Kontaktperson vorliegen. Diese erhalten Sie über das Double-Opt-in-Verfahren. Dadurch können Sie den Nachweis erbringen, dass der Empfänger die Zusendung erlaubt.

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  • Kann ich die Double-Opt-in-Permission nachträglich einholen?

    Das nachträgliche Einholen der Einverständniserklärung zum E-Mail-Versand ist rechtlich nicht zulässig. Der Empfänger muss selbst das Double-Opt-in auslösen. Bereits der Versand einer einmaligen E-Mail ohne vorherige Erlaubnis stellt eine unzulässige Belästigung dar. Sie können dafür abgemahnt werden.

     

    Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen lediglich Empfehlungen geben, die weder Anspruch auf Vollständigkeit erheben noch eine Rechtsberatung darstellen oder diese ersetzen. Alle Angaben verstehen sich daher ohne Gewähr. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.
    Weiterführende Informationen finden Sie beispielsweise in der kostenlos downloadbaren
    Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing des eco Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e. V.

  • Warum sollte ich keine Adressen kaufen?

    Wenn Sie Adressen von einem Adress-Anbieter erwerben, geht die Erlaubnis des E-Mail-Versands nicht automatisch an Sie über. Sie dürfen diese Adressen also nicht anschreiben. Deshalb raten wir unbedingt davon ab, Adressen zu kaufen.

     

    Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen lediglich Empfehlungen geben, die weder Anspruch auf Vollständigkeit erheben noch eine Rechtsberatung darstellen oder diese ersetzen. Alle Angaben verstehen sich daher ohne Gewähr. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.
    Weiterführende Informationen finden Sie beispielsweise in der kostenlos downloadbaren
    Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing des eco Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e. V.

  • Kann ich auch offline Adressen sammeln?

    Sie können auch offline Adressen sammeln, z.B. auf Messen, Ausstellungen und Konferenzen. Für den Versand Ihres Newsletters an die so gewonnenen Adressen sollte jedoch ebenfalls die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegen. Seien Sie trotzdem vorsichtig: Die Unterschrift auf dem entsprechenden Dokument lässt sich zwar belegen, aber die Ungültigkeit des Einverständnisses ist nicht gänzlich ausschließbar.

     

    Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen lediglich Empfehlungen geben, die weder Anspruch auf Vollständigkeit erheben noch eine Rechtsberatung darstellen oder diese ersetzen. Alle Angaben verstehen sich daher ohne Gewähr. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.
    Weiterführende Informationen finden Sie beispielsweise in der kostenlos downloadbaren
    Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing des eco Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e. V.

  • Was sagt das E-Mail-Marketing-Recht in anderen Ländern?

    Wir empfehlen Ihnen, eine Auskunft von einem spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen.